Reutax-Insolvenz

Die Insolvenz der Reutax AG am 22.03.2013 schreckte die Branche und insbesondere viele Freiberufler auf. Für freischaffende Projektmitarbeiter, die durch die Reutax AG vermittelt wurden, kommen harte Zeiten zu. Bei einem Zahlungsziel von 30 Tagen kann es leicht passieren, dass drei Monatsrechnungen (Januar, Februar, März) nicht ausgezahlt werden können. Wer schon mal durch das Prozedere einer Insolvenz gegangen ist, weiß wie schwierig, langwierig und wenig effektiv das ist. Häufig bleiben weniger als 10% für Lieferanten übrig und das sind freiberufliche Projektmitarbeiter. Es bleibt abzuwarten, wie die Situation im Falle der Reutax AG gelöst wird. Ich drücke die Daumen.

Über die vielen Einzelschicksale durch die Insolvenz der Reutax AG hinaus, wirft der Fall meiner Meinung nach generelle Fragen über die Art der Beauftragung und Bezahlung auf. Das Businessmodell der Personaldienstleister wurde zum Standardmodell für die meisten Unternehmen. Direktbeauftragungen kommen nur noch in seltenen Fällen vor. Das bedeutet, dass das Gros der Freiberufler sich über eine Agentur beauftragen lassen müssen, ob gewollt oder nicht.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Doch welche Möglichkeit der Prüfung hat man als Freiberufler? Man wählt sich das Ziel-Unternehmen nach wichtigen Gesichtspunkten aus. VW, Daimler, BMW für Automotive und so weiter. Namhafte Unternehmen, die zum eigenen Profil passen und zu groß sind um pleitegehen zu können. Wie sieht das bei einem Personaldienstleister aus? Welche Informationen bekommt man über die? Ich lasse die Frage mal so stehen.

Wie könnte eine Lösung aussehen? Das Standardmodell der Projektmitarbeit sieht vor, dass die Projektvermittlungs-Agentur einen Stundensatz mit dem Projektgeber und einen mit dem Projektnehmer verhandelt. Aus der Differenz ergibt sich der Share für die Agentur. Sämtliche Cashflows werden als kurzfristige Posten in den Aktiva und Passiva in den Büchern geführt und sind damit Bestandteil der Insolvenzmasse.

Eine Möglichkeit wäre, dass der Auftraggeber den Share an die Agentur und den Stundensatz an den Freiberufler bezahlt. Mindestens zwei Gründe sprechen dagegen: Der Auftraggeber bekäme Transparenz über den Share und müsste mehrere Konten führen, was ja gerade ein Vorteil einer Abwicklung über einen Dienstleister ist.

Die zweite Möglichkeit wäre, dass der Auftraggeber den Komplettbetrag an den Freiberufler auszahlt und dieser den Share an die Agentur abführt. Auch das scheint aus oben genannten Gründen abwegig.

Die dritte und meines Erachtens beste Möglichkeit wäre die Einrichtung eines Ringfencing, wie es beispielsweise bei Aktienfonds üblich ist. Der Betrag wird vom Projektgeber an ein spezielles Konto bezahlt, das nicht in den Büchern der Agentur geführt wird, also von einer Insolvenz nicht betroffen ist. Von diesem Konto werden der Agentur der Share und dem Freiberufler sein Anteil ausbezahlt. Das würde zwar die Komplexität bei dem Personaldienstleister erhöhen, aber dazu bekommt dieser ja schließlich auch seinen Share.

Man kann sich auch so behelfen: Personaldienstleister wählen, der an der Börse ist und selbst Hedging betreiben, also Put-Optionen kaufen.

About Grischa Ekart

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